Bildungsurlaub an der KVHS
In vielen Bundesländern haben Beschäftigte einen Anspruch auf (in der Regel) fünf Tage bezahlten Sonderurlaub im Jahr für ihre individuelle berufliche Weiterbildung. Entsprechende Landesgesetze regeln die Einzelheiten. Entscheidend für die Gewährung von Bildungsurlaub ist das Bundesland, in dem die Beschäftigten arbeiten. Wollen sie an einem Bildungsurlaub teilnehmen, so müssen Beschäftigte dafür eine Freistellung bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Dieser hat allerdings ein Mitspracherecht bei der Gewährung von Bildungsurlaub und kann den Antrag des Arbeitnehmers auch ablehnen (wenn etwa dringende betriebliche Gründe einer Freistellung zu einem bestimmten Zeitpunkt entgegenstehen).